Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag

  • von websitebuilder
  • 18 Juli, 2018

Rundfunkbeitrag im Grundsatz verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Der Rundfunkbeitrag ist im Kern mit dem Grundgesetz vereinbar. Beanstandet wurde vom Bundesverfassungsgericht allerdings die mehrfach Belastung der Menschen, die den Beitrag doppelt bezahlten müssen, weil Sie zwei Wohnungen besitzen.  Dem Gesetzgeber wurde eine Frist gesetzt, um diesen Mangel zu beheben.

Das Bundesverfassungsgericht stellte am 18.07.2018 in seinem Urteil zum Rundfunkbeitrag 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17, abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-059.html klar, der Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich mit  der Verfassung vereinbar.

In der Pressemitteilung erklärt das Gericht: „Mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist allerdings, dass auch für Zweitwohnungen ein Rundfunkbeitrag zu leisten ist. „Die Beitragspflicht für Zweitwohnungen sind nicht rechtmäßig. Das Gericht setzt dem Gesetzgeber eine Frist zur Neuregelung. In der Pressermitteilung heißt es hierzu: „ Eine Neuregelung durch die Gesetzgeber hat spätestens bis zum 30. Juni 2020 zu erfolgen. Ab dem Tag der Verkündung dieses Urteils sind bis zu einer Neuregelung Personen, die Ihrer Rundfunkbeitragspflicht bezüglich der Erstwohnung nachkommen, auf Antrag von einer Beitragspflicht für weitere Wohnungen zu befreien. Wer bereits Rechtsbehelfe anhängig gemacht hat, über die noch nicht abschließend entschieden ist, kann einen solchen Antrag rückwirkend stellen. Bereits bestandskräftige Festsetzungsbescheide vor der Verkündung dieses Urteils bleiben hingegen unberührt.“